Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAP Eich
VAP Eich§ 9 Gliederung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31424/9#abs-1 (1) Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte. Der Inhalt der Abschnitte ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31424/9#abs-2 (2) Die Direktorin oder der Direktor des LBME NRW kann in begründeten Einzelfällen die Reihenfolge und die Dauer der Ausbildungsblöcke ändern, soweit dies mit dem Ziel der Ausbildung vereinbar ist.