Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAP Eich
VAP Eich§ 19 Einführung
Stand: 26.08.2026
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes eingeführt. Die Einführungszeit entspricht der Ausbildung für den gehobenen eichtechnischen Dienst und dauert ein Jahr. Verfügt die Beamtin oder der Beamte nicht über ein für die angestrebte Laufbahn erforderliches Abschlusszeugnis verlängert sich die Einführungszeit um ein Jahr.