Gesetze / Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
NABEG§ 24 Planfeststellungsbeschluss
Stand: 04.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/24#abs-1 (1) Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/24#abs-2 (2) Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird. Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss als bekannt gegeben. Hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. Einem Betroffenen oder demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung nach Satz 2 ein entsprechendes Verlangen an die Planfeststellungsbehörde gerichtet hat. Dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Auf die andere Zugangsmöglichkeit ist in der Bekanntgabe nach Satz 2 hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NABEG/24#abs-3 (3) Die Möglichkeit einer Plangenehmigung nach Maßgabe des § 74 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. Absatz 2 ist anzuwenden.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 24 NABEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.02.2025 – 11 VR 11.24Erfolgloser Eilantrag eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- BVerwG, 24.03.2021 – 4 VR 2/20Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung; Ausschluss prinzipalen RechtsschutzesZitiert von 15
- BVerwG, 29.04.2026 – 9 VR 10.26, 9 VR 10.26 (9 A 31.26)
- BVerwG, 21.04.2026 – 9 A 6.26Zitiert von 2
- BVerwG, 16.10.2025 – 11 VR 13.25, 11 VR 13.25 (11 A 18.25)Zitiert von 2
- BVerwG, 01.10.2025 – 11 VR 12.25, 11 VR 12.25 (11 A 16.25)Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWGZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 27.08.2025 – 11 VR 8.25, 11 VR 8.25 (11 A 13.25)Besitzeinweisung in Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb des sogenannten SuedOstLinkZitiert von 7
- BVerwG, 19.02.2025 – 11 VR 18/24, 11 VR 18/24 (11 A 32/24)Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 NABEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 24 neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 405)
BGBl. 2023 I Nr. 405
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20.07.2022 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 10a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1237)
BGBl. 2022 I S. 1237
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19.07.2022 Ausfertigung
§ 24 umnummeriert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I 1214)
BGBl. 2022 I S. 1214
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25.02.2021 Ausfertigung
§ 24 Abs. 4 aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I 298)
BGBl. 2021 I S. 298
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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