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Artikel 4 · BT-Drs. 19/23491 · S. 36

Zu Artikel 4 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)

Zu Artikel 4 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)
Zu Nummer 1
Das Inhaltsverzeichnis wird aufgrund der Einfügung des § 30a angepasst.

Zu Nummer 2
§ 2 Absatz 5 nimmt Vorhaben, die dem Bundesberggesetz unterfallen, ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich
des Gesetzes aus. Damit wird klargestellt, dass bei Interkonnektoren für den Bereich des Festlandsockels das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie die jeweilige Landesbergbehörde zuständig bleiben
(§§ 133, 136 BBergG).

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung des § 5a Absatz 3 Satz 3 hat klarstellenden Charakter. Die Entscheidung über den Verzicht auf
die Bundesfachplanung hat – ebenso wie die Entscheidung über die Bundesfachplanung – nur einen verwaltungs-
internen Charakter und daher keine unmittelbare Außenwirkung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie nur im
Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung für die jeweilige Ausbaumaßnahme
überprüft werden kann.

Zu Buchstabe b
Zur Beschleunigung der Verfahren wird eine gesetzliche Frist eingeführt, innerhalb derer spätestens ein Antrag
für den Verzicht auf die Bundesfachplanung gestellt werden muss. Für Vorhaben, die in den Anwendungsbereich
dieses Gesetzes fallen, gibt es bereits eine solche Frist nur für die Einleitung des Bundesfachplanungsverfahrens
(§ 6 Satz 2 NABEG). Eine solche Frist gilt auch für den Antrag auf den Verzicht auf die Bundesfachplanung nach
den Absätzen 2 und 3.
Die nötige Flexibilität wird gewährleistet, indem abweichende Fristen im Bundesbedarfsplan vorgesehen werden
können. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag des Vorhabenträgers bei der Bundesnetzagentur verlän-
gert werden.

Zu Nummer 4
Die Änderung gibt der Bundesnetzagentur größere Flexibilität bei der Gewährung 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.350 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/23491 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/23491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.994–148.344 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c61f1075c740766f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP