Gesetze / Mitbestimmungsgesetz

MitbestG

§ 3 Arbeitnehmer und Betrieb

Stand: 10.06.2019

Bund33 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestG/3#abs-1 (1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
die in § 5 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten Personen mit Ausnahme der in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten leitenden Angestellten,
2.
die in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten leitenden Angestellten.

Keine Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 5 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes bezeichneten Personen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestG/3#abs-2 (2) Betriebe im Sinne dieses Gesetzes sind solche des Betriebsverfassungsgesetzes. § 4 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes ist anzuwenden.

§ 2 § 4