Gesetze / Mitbestimmungsgesetz
MitbestG§ 2 Anteilseigner
Stand: 10.06.2019
Anteilseigner im Sinne dieses Gesetzes sind je nach der Rechtsform der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmen Aktionäre, Gesellschafter oder Mitglieder einer Genossenschaft.