§ 115 Schutzentziehung
Stand: 01.05.2022
Wird zitiert von 93
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Nach Gewicht
- BPatG, 28.06.2011 – 27 W (pat) 111/10Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "VERO CUOIO" (IR-Kolletivmarke, Wort-Bild-Marke)" – zur Geltung von Vorschriften des Markengesetzes für international registrierte Kollektivmarken - Satzungsänderungen zu Kollektivmarken sind auch nach neuer Gesetzeslage dem DPMA grundsätzlich mitzuteilen, ansonsten entfaltet die geänderte Satzung mangels Publizität keinerlei Wirkung gegenüber Nichtverbandsmitgliedern - zum Löschungsantragsrecht durch analoge Anwendung von § 105 Abs 1 Nr 3 MarkenG - § 106 MarkenG betrifft nur Fälle, in denen die Markensatzung bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Kollektivmarke fehlerhaft war
- BPatG, 18.07.2024 – 25 W (pat) 31/20Zitiert von 1
- BPatG, 23.01.2023 – 29 W (pat) 23/20Markenbeschwerdesache – Schutzentziehungsverfahren – „HUQQA“ - international registrierte Wort-/Bildmarke – Unterscheidungskraft – kein FreihaltungsbedürfnisZitiert von 2
- BPatG, 04.02.2021 – 28 W (pat) 23/19
- BPatG, 04.09.2019 – 28 W (pat) 28/17Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "pIOM" – Unterscheidungskraft – kein FreihaltungsbedürfnisZitiert von 1
- BPatG, 03.04.2019 – 29 W (pat) 63/17Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - Löschungsverfahren - "unregelmäßige Welle mit aufgebrachten Krümeln (dreidimensionale Marke)" – die Anforderungen an die Bestimmtheit des Schutzgegenstandes sind erfüllt - Unterscheidungskraft – erhebliche Abweichung von branchenüblichen Produktformen - kein Freihaltungsbedürfnis
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.03.2025 – 28 W (pat) 39/22
- BPatG, 10.07.2023 – 26 W (pat) 28/20
- BPatG, 08.02.2023 – 29 W (pat) 30/22Markenbeschwerdeverfahren – „AUTOMATOR (IR-Marke/Wortmarke)“ – Verfallsantrag – Inlandsvertreter – Rückzahlung Beschwerdegebühr – frühestmögliche Einlegung eines Widerspruchs
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 115 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/115#abs-1 (1) An die Stelle des Antrags (§ 49) oder der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls einer Marke oder des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) oder des Antrags oder der Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte (§ 51) tritt für international registrierte Marken der Antrag oder die Klage auf Schutzentziehung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/115#abs-2 (2) Im Falle des Antrags oder der Klage auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 oder § 55 wegen mangelnder Benutzung tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist,