§ 50 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/50#abs-1 (1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen §§ 3, 7 oder 8 eingetragen worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/50#abs-2 (2) Ist die Marke entgegen § 3, 7 oder 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 13 eingetragen worden, so kann die Eintragung nur für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit besteht. § 8 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder 3 findet im Nichtigkeitsverfahren keine Anwendung, wenn die Marke sich bis zu dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Ist die Marke entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder 3 eingetragen worden, so kann die Eintragung nur dann gelöscht werden, wenn der Antrag auf Löschung innerhalb von zehn Jahren seit dem Tag der Eintragung gestellt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/50#abs-3 (3) Die Eintragung einer Marke kann von Amts wegen für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn sie entgegen § 8 Abs. 2 Nummer 4 bis 14 eingetragen worden ist und
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/50#abs-4 (4) Liegt ein Nichtigkeitsgrund nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen vor, für die die Marke eingetragen ist, so wird die Eintragung nur für diese Waren oder Dienstleistungen für nichtig erklärt und gelöscht.
Wird zitiert von 1.089 Entscheidungen zu § 50 MarkenG →
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Nach Gewicht
- BPatG, 23.11.2022 – 29 W (pat) 62/20Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsantrag - Nichtigkeitsverfahren – „ultrafilter international (Wortmarke)“ – Eintragungszeitpunkt - abgeschlossenes europäisches Nichtigkeitsverfahren – keine Verkehrsdurchsetzung in Deutschland - unmittelbare Beschreibung – Gesamtbezeichnung - fehlende Unterscheidungskraft – Freihaltebedürfnis
- BPatG, 08.07.2015 – 25 W (pat) 13/14Zitiert von 5
- BPatG, 01.10.2021 – 29 W (pat) 6/20Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Zehenkappe eines Schuhs (Positionsmarke)" – keine Löschung der Marke – Unterscheidungskraft – kein FreihaltungsbedürfnisZitiert von 1
- BPatG, 05.06.2025 – 29 W (pat) 24/18Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren - Farbmarke ORANGE - keine bösgläubige Markenanmeldung - fehlende Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung
- BPatG, 10.11.2006 – 24 W (pat) 37/05
- BPatG, 06.05.2009 – 29 W (pat) 20/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 25.03.2026 – 29 W (pat) 4/26Zitiert von 1
- BPatG, 05.02.2026 – 25 W (pat) 60/22
- BPatG, 19.01.2026 – 26 W (pat) 34/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.