§ 114 Widerspruch gegen eine international registrierte Marke
Stand: 16.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/114#abs-1 (1) An die Stelle der Veröffentlichung der Eintragung (§ 41 Absatz 2) tritt für international registrierte Marken die Veröffentlichung in dem vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum herausgegebenen Veröffentlichungsblatt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/114#abs-2 (2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs (§ 42 Absatz 1) gegen die Schutzgewährung für international registrierte Marken beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der dem Monat folgt, der als Ausgabemonat desjenigen Veröffentlichungsblattes angegeben ist, in dem die Veröffentlichung der international registrierten Marke enthalten ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/114#abs-3 (3) An die Stelle der Löschung der Eintragung (§ 43 Absatz 2 Satz 1) tritt die Verweigerung des Schutzes.
Wird zitiert von 104 Entscheidungen zu § 114 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 09.12.2008 – 24 W (pat) 125/06
- BPatG, 27.02.2013 – 28 W (pat) 533/11Markenbeschwerdeverfahren – "LS (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/LS (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)" – zur rechtserhaltenden Benutzung und zur Form der Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise Verwechslungsgefahr
- BPatG, 24.10.2012 – 25 W (pat) 532/11Markenbeschwerdeverfahren – "ROSHEN (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/ROCHER" – zur Kennzeichnungskraft - rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität- und -ähnlichkeit – teilweise klangliche VerwechslungsgefahrZitiert von 3
- BPatG, 01.10.2020 – 30 W (pat) 512/19Markenbeschwerdeverfahren – "LUVOWAX/LICOWAX (IR-Marke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung - teilweise Warenidentität, teilweise Warenähnlichkeit - klangliche und schriftbildliche VerwechslungsgefahrZitiert von 2
- BPatG, 20.08.2020 – 30 W (pat) 550/18Markenbeschwerdeverfahren – „Damia/DAMLA (Wort-Bildmarke, IR-Marke)/MAMIA (Unionsmarke)/ MAMIA (Unionsmarke)/ Mamia“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität, teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - unmittelbare VerwechslungsgefahrZitiert von 9
- BPatG, 07.03.2019 – 30 W (pat) 541/17Markenbeschwerdeverfahren – "matosil (IR-Marke)/MITOSYL (IR-Marke)" – Einrede mangelnder Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke - zur Kennzeichnungskraft – Warenähnlichkeit – klangliche VerwechslungsgefahrZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 16.10.2025 – 30 W (pat) 546/22Markenbeschwerdesache – „insolight“ (international registrierte Wort-/Bildmarke)/„SOLIGHT“ (Unionswortmarke) – Verwechslungsgefahr
- BPatG, 28.11.2024 – 30 W (pat) 504/22
- BPatG, 07.11.2024 – 30 W (pat) 539/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 114 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 114 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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04.04.2016 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I 558)
BGBl. 2016 I S. 558
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.