Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
KWKG 2025§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
Stand: 21.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KWKG%202016/3#abs-1 (1) Netzbetreiber müssen unabhängig von der Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen nach den §§ 6 bis 13 hocheffiziente KWK-Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anschließen. § 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung ist auf den vorrangigen Netzanschluss anzuwenden. Bei Neuanschlüssen und Anschlussveränderungen von KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von weniger als 100 Megawatt sind die Regelungen nach § 8 der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1187) ungeachtet der Spannungsebene entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KWKG%202016/3#abs-2 (2) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes und unabhängig von der Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen nach diesem Gesetz oder nach der KWK-Ausschreibungsverordnung den in hocheffizienten KWK-Anlagen erzeugten KWK-Strom unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Die §§ 9 und 11 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind auf den vorrangigen Netzzugang entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 3 KWKG 2025 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.02.2004 – VIII ZR 236/02Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Anspruchsberechtigung des Anlagenbetreibers auf Mindestvergütung bei Belieferung eines Energieversorgungsunternehmens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 15.06.2005 – VIII ZR 74/04Zitiert von 14
- OLG Koblenz, 25.01.2007 – 2 U 1194/05Zitiert von 1
- BGH, 14.07.2004 – VIII ZR 356/03Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Anspruchsberechtigung des Betreibers einer KWK-Anlage auf die gesetzliche Mindestvergütung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 11.10.2006 – VIII ZR 148/05Zitiert von 5
- BGH, 14.07.2004 – VIII ZR 345/03Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 20.12.2023 – 3 Kart 183/23Zitiert von 2
- BGH, 07.11.2023 – EnZR 85/20Entschädigungsanspruch des Betreibers einer Mischanlage (hier: thermische Abfallverwertungsanlage) im Falle der Einspeisereduzierung wegen eines Netzengpasses - Energy from Waste III
- BFH, 22.11.2022 – XI R 17/20Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-AnlageZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 KWKG 2025 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 88 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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16.07.2021 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I 3026)
BGBl. 2021 I S. 3026
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08.08.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I 1818)
BGBl. 2020 I S. 1818
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3106)
BGBl. 2016 I S. 3106
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13.10.2016 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258)
BGBl. 2016 I S. 2258
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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