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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10209 · S. 70

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen dienen der Anpassung des Inhaltsverzeichnisses an die Änderungen des Gesetzestextes durch
diesen Artikel.

Zu Nummer 2
Der neue § 1 Absatz 4 KWKG enthält die klarstellende Regelung des räumlichen Anwendungsbereichs des Ge-
setzes.
Die neu in § 1 KWKG eingefügten Absätze 5 bis 7 regeln als Ausnahme vom Grundsatz des Absatz 4 die Vo-
raussetzungen für eine Öffnung der Förderung von KWK-Strom für ausländische KWK-Anlagen im ausgeschrie-
benen Segment.
Dadurch, dass ein Teil der Ausschreibungsmenge auch diskriminierungsfrei für Anlagen im Ausland geöffnet
wird, soll die Vereinbarkeit des KWKG mit Europarecht sichergestellt werden. Die Umweltschutz- und Energie-
beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission halten die Mitgliedstaaten dazu an, einen Teil ihrer Fördersys-
teme grenzüberschreitend auszugestalten. Die Regelungen für die Förderung der KWK sollen daher auch an dieser
Stelle weitgehend parallel zum EEG 2017 ausgestaltet werden. Daraus ergibt sich das Erfordernis, im Zuge der
Umstellung auf Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen von über 1 MW bis einschließlich 50
MW bis zu 5 Prozent der in diesem Segment jährlich auszuschreibenden Leistung für KWK-Anlagen in anderen
EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Zur Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Ausschreibung wird zunächst eine
Verordnungsermächtigung eingeführt.
§ 1 Absatz 5 KWKG regelt, dass die Öffnung auf das auszuschreibende Segment von KWK-Anlagen mit über 1
MW bis einschließlich 50 MW elektrischer Leistung begrenzt ist. Hintergrund ist, dass sich nur im Rahmen dieser
Ausschreibung eine Öffnung umsetzen und entsprechend steuern lässt.
Die Öffnung umfasst bis zu 5 Prozent der in diesem Segment jährlich auszuschreibenden L

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 165.150 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10209 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.113–397.263 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP