Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 19
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 19 JGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.01.1958 – 4 StR 514/57
- BGH, 17.01.1978 – 1 StR 714/77Zitiert von 5
- BGH, 28.11.1972 – 4 StR 454/72
- BGH, 25.07.1956 – 2 StR 283/56
- BGH, 23.04.1985 – 1 StR 126/85Zitiert von 1
- BGH, 07.09.1978 – 4 StR 412/78
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.02.1972 – 1 StR 536/70Zitiert von 1
- BGH, 08.02.1972 – 1 StR 437/71
- BGH, 25.11.1971 – 4 StR 401/71
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 JGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.08.1990 Ausfertigung
§ 19 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. August 1990 (BGBl. I 1853)
BGBl. 1990 I S. 1853
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.