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Artikel 1 · BT-Drs. 11/5829 · S. 30
Zu Artikel 1 Nr. 29 — § 72 JGG —
Zu Artikel 1 Nr. 29 — § 72 JGG — Anordnungs- und Vollzugspraxis der Untersuchungs- haft sind in der Vergangenheit Gegenstand der Kritik gewesen. Die Rechtswirklichkeit der Untersuchungs- haft insgesamt ist zuletzt in einer vom Bundesministe- rium der Justiz in Auftrag gegebenen eingehenden Untersuchung von Gebauer (Die Rechtswirklichkeit der Untersuchungshaft in der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 1987) dokumentiert worden. Speziell zur Anordnung von Untersuchungshaft ge- gen junge Menschen, insbesondere gegenüber 14- und 15jährigen Jugendlichen, hat Pfeiffer als Teil ei- ner Expertise zum 8. Jugendbericht im Juni 1988 eine Untersuchung über die Verhängungspraxis von Un- tersuchungshaft in den 93 Landgerichtsbezirken der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (vgl. Pfeiffer, Die Anordnung von Untersuchungshaft gegenüber 14-/15jährigen bzw. 14- bis 21jährigen in den 93 Landgerichtsbezirken der Bundesrepublik Deutsch- land, Kurzfassung des 1. Teils einer Expertise zum 8. Jugendbericht, 1988). Beide Untersuchungen kom- men zu dem Ergebnis, daß Untersuchungshaft gegen junge Menschen eine außerordentlich problematische Maßnahme darstellt, die zu schwerwiegenden Schä- digungen der jungen Menschen führen kann. Die Un- tersuchung von Pfeiffer belegt, daß die Praxis in zahl- reichen Landgerichtsbezirken durch geeignete Zu- sammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Jugend- hilfe Untersuchungshaft in erheblichem Maße zu - rückgedrängt hat und daß in 24 der 93 Landgerichts- bezirke im Jahre 1986, dem jüngsten Zeitraum im Rahmen der Untersuchung, Untersuchungshaft ge- gen 14- und 15jährige Jugendliche völlig vermieden werden konnte. Für die Verhängung und Vollstreckung von Untersu- chungshaft bei Jugendlichen stellt sich § 72 Abs. 1 JGG als besondere Ausprägung des Subsidiarität
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.072 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 11/5829, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.261–162.333 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert e2b2a8a578c5600d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP