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Artikel 1 · BT-Drs. 11/5829 · S. 30

Zu Artikel 1 Nr. 29 — § 72 JGG —

Zu Artikel 1 Nr. 29 — § 72 JGG —
Anordnungs- und Vollzugspraxis der Untersuchungs-
haft sind in der Vergangenheit Gegenstand der Kritik
gewesen. Die Rechtswirklichkeit der Untersuchungs-
haft insgesamt ist zuletzt in einer vom Bundesministe-
rium der Justiz in Auftrag gegebenen eingehenden
Untersuchung von Gebauer (Die Rechtswirklichkeit
der Untersuchungshaft in der Bundesrepublik
Deutschland, Göttingen 1987) dokumentiert worden.
Speziell zur Anordnung von Untersuchungshaft ge-
gen junge Menschen, insbesondere gegenüber 14-
und 15jährigen Jugendlichen, hat Pfeiffer als Teil ei-
ner Expertise zum 8. Jugendbericht im Juni 1988 eine
Untersuchung über die Verhängungspraxis von Un-
tersuchungshaft in den 93 Landgerichtsbezirken der
Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (vgl. Pfeiffer,
Die Anordnung von Untersuchungshaft gegenüber
14-/15jährigen bzw. 14- bis 21jährigen in den 93
Landgerichtsbezirken der Bundesrepublik Deutsch-
land, Kurzfassung des 1. Teils einer Expertise zum
8. Jugendbericht, 1988). Beide Untersuchungen kom-
men zu dem Ergebnis, daß Untersuchungshaft gegen
junge Menschen eine außerordentlich problematische
Maßnahme darstellt, die zu schwerwiegenden Schä-
digungen der jungen Menschen führen kann. Die Un-
tersuchung von Pfeiffer belegt, daß die Praxis in zahl-
reichen Landgerichtsbezirken durch geeignete Zu-
sammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Jugend-
hilfe Untersuchungshaft in erheblichem Maße zu
-
rückgedrängt hat und daß in 24 der 93 Landgerichts-
bezirke im Jahre 1986, dem jüngsten Zeitraum im
Rahmen der Untersuchung, Untersuchungshaft ge-
gen 14- und 15jährige Jugendliche völlig vermieden
werden konnte.
Für die Verhängung und Vollstreckung von Untersu-
chungshaft bei Jugendlichen stellt sich § 72 Abs. 1
JGG als besondere Ausprägung des Subsidiarität

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.072 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 11/5829, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.261–162.333 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert e2b2a8a578c5600d….

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