Gesetze / Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
InsVV§ 5 Einsatz besonderer Sachkunde
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 60
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 29.05.2008 – IX ZB 303/05Zitiert von 12
- BGH, 29.09.2022 – IX ZA 10/22Vergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters: Aufgabenübertragung an eines externen Rechtsanwalt; Vergütung für besondere SachkundeZitiert von 1
- BGH, 07.05.2020 – IX ZB 29/18 · Vergütung des SonderinsolvenzverwaltersZitiert von 4
- BGH, 29.09.2011 – IX ZB 112/09Insolvenzverwaltervergütung: Rechtmäßigkeit des Abzugs der Vergütung für den Einsatz besonderer Sachkunde von der BerechnungsgrundlageZitiert von 3
- BGH, 11.11.2004 – IX ZB 48/04Insolvenzverwaltervergütung: Pflicht zur Angabe beauftragter Fachleute im Festsetzungsantrag und Befugnis des Insolvenzgerichts zur Prüfung der Notwendigkeit der Beauftragung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BAG, 08.05.2003 – 2 AZB 56/02Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 18.03.2026 – 11 EK 11/25Zitiert von 1
- LG Hannover, 10.10.2025 – 11 T 29/24
- OLG Stuttgart, 24.06.2025 – 8 W 124/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 InsVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/5#abs-1 (1) Ist der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen, so kann er für Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemessenerweise einem Rechtsanwalt übertragen hätte, nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren und Auslagen gesondert aus der Insolvenzmasse entnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/5#abs-2 (2) Ist der Verwalter Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder besitzt er eine andere besondere Qualifikation, so gilt Absatz 1 entsprechend.