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Artikel 4 · BT-Drs. 15/1971 · S. 232
Zu Artikel 4 (Änderung von Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 4 (Änderung von Rechtsvorschriften) Soweit sich aus der nachfolgenden Begründung nichts ande- res ergibt, handelt es sich bei den in diesem Artikel vorge- schlagenen Regelungen um Folgeänderungen, die der An- passung von Verweisungen auf das bisherige GKG, die BRAGO, das ZuSEG und das EhrRiEG an die neue Rechts- lage dienen sollen. Mit diesen Regelungen sind nur Ände- rungen verbunden, die aus der Anwendung der Vorschriften, auf die verwiesen wird, folgen. Zu Absatz 14 (Änderung des Asylverfahrensgesetzes) § 83b Abs. 2 AsylVfG soll aufgehoben werden, da die in ihm enthaltene Regelung zum Gegenstandswert in gerichtli- chen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz in § 30 RVG-E eingestellt werden soll. Zu Absatz 18 (Änderung der Bundesrechtsanwaltsord- nung) Nach § 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird, unzu- lässig. Das grundsätzliche Verbot eines Erfolgshonorars soll nicht angetastet werden. Gleichwohl soll eine Locke- rung vorgeschlagen werden. Soweit der Gesetzgeber für die Anwaltsgebühren im RVG-E Erfolgskomponenten vor- sieht, sollen auch Vereinbarungen zulässig sein. Eine sol- che erfolgsbezogene Gebühr ist die in Nummer 1000 VV RVG-E vorgesehene Einigungsgebühr. Nach der vor- geschlagenen Änderung soll es z. B. zulässig sein, eine höhere als die gesetzlich vorgesehene Einigungsgebühr zu vereinbaren. Nach dem vorgeschlagenen neuen Absatz 5 soll der Rechtsanwalt verpflichtet werden, seinen Mandanten vor Übernahme des Mandats darauf hinzuweisen, wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Es hat in der Vergangenheit immer wieder zu Unzuträglichkeiten ge- führt, wenn Mandanten vor allem be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.135 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1971, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.057.651–1.090.786 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 6fcf2468ecd12a56….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP