Gesetze / Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
InsVV§ 3 Zu- und Abschläge
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/3#abs-1 (1) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/3#abs-2 (2) Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist insbesondere gerechtfertigt, wenn
Wird zitiert von 302 Entscheidungen zu § 3 InsVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.05.2006 – IX ZB 249/04Insolvenzverwaltervergütung: Kein Abschlag bei fehlender Unternehmensfortführung; Grundsätze für die Festsetzung von Zu- und Abschlägen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 74
- BGH, 08.11.2012 – IX ZB 139/10Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum DegressionsausgleichZitiert von 7
- BGH, 14.12.2017 – IX ZB 101/15Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines Abschlags; Ermäßigung der Mindestvergütung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren; Durchschnitt der massearmen Verfahren als Maßstab; Mindestvergütung des Treuhänders als untere GrenzeZitiert von 8
- BGH, 12.03.2020 – IX ZB 33/18Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der VerbindlichkeitenZitiert von 1
- LG Bochum, 14.06.2007 – 10 T 35/07Zitiert von 2
- BGH, 24.01.2008 – IX ZB 120/07Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für einen Zuschlag zur Regelvergütung wegen Unternehmensfortführung und Häuserverwaltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- LG Hagen, 04.08.2026 – 3 T 110/26Insolvenzverwaltervergütung: Kein weitergehender Zuschlag zur Regelvergütung bei Abgeltung des Mehraufwands durch eine infolge Massemehrung gestiegene Regelvergütung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Hagen, 20.05.2026 – 109 IN 68/20Zitiert von 1
- AG Ansbach, 28.01.2026 – 2 IN 196/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 InsVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2379)
BGBl. 2013 I S. 2379
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.