§ 34 Rechtsmittel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 314
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Nach Gewicht
- OLG Köln, 11.09.2000 – 2 W 244/99
- LG Köln, 04.12.2002 – 19 T 187/02
- OLG Celle, 16.10.2000 – 2 W 99/00Zitiert von 2
- BGH, 25.09.2008 – IX ZB 131/07Zitiert von 5
- LG Regensburg, 29.07.2024 – 64 T 185/24
- LG Köln, 25.11.2002 – 19 T 168/02
Zuletzt entschieden
- BGH, 25.06.2026 – IX ZB 6/24
- LG Stuttgart, 16.10.2025 – 19 T 261/25
- LG München II, 31.07.2025 – 14 T 9284/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/34#abs-1 (1) Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/34#abs-2 (2) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/34#abs-3 (3) Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluß aufhebt, Rechtskraft erlangt hat, ist die Aufhebung des Verfahrens öffentlich bekanntzumachen. § 200 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Wirkungen der Rechtshandlungen, die vom Insolvenzverwalter oder ihm gegenüber vorgenommen worden sind, werden durch die Aufhebung nicht berührt.