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Artikel 1 · BT-Drs. 16/3227 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung der Insolvenzordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Insolvenzordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die bisher nur in § 312 Abs. 2 InsO für das vereinfachte In-
solvenzverfahren vorgesehene Möglichkeit, das Insolvenz-
verfahren oder Teile davon schriftlich abzuwickeln, wurde
von manchen Insolvenzgerichten als wesentliche Verfahren-
serleichterung gewertet, von der rege Gebrauch gemacht
wurde. Von anderen Gerichten wurde demgegenüber betont,
wie wichtig es für eine zügige Verfahrensdurchführung sei,
sich mit den Verfahrensbeteiligten unmittelbar mündlich
austauschen zu können. Für beide Ansätze lassen sich gute
Gründe anführen, die nicht nur durch die jeweiligen Beson-
derheiten des Verfahrens vorgegeben sind, sondern auch
durch die Vorlieben der handelnden Gerichtspersonen beein-
flusst werden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr auch für
das Regelinsolvenzverfahren vor, dem jeweiligen Insolvenz-
gericht in geeigneten Fällen die Wahl zu eröffnen, welche
Verfahrensabwicklung am sinnvollsten ist. Während es in
größeren Verfahren bei der bisherigen Verfahrensdurch-
führung bleibt, kann sich in der Insolvenz eines Kleinstun-
ternehmens durchaus auch einmal eine schriftliche Abwick-
lung anbieten. Wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen
für die Gläubiger sind die Anordnung des schriftlichen Ver-
fahrens, die Aufhebung oder Abänderung öffentlich bekannt
zu machen.
Zu Buchstabe c
Mit der Ergänzung von Absatz 4 sollen ähnlich wie im Han-
delsrecht (vgl. § 8a HGB) die maschinelle Herstellung und
Bearbeitung der Tabellen und Verzeichnisse operabel ausge-
staltet werden. Die vollelektronische Abwicklung des Ver-
fahrens wird wesentlich zu dessen Effektivität beitragen.
Zu Nummer 2
Die Zustellung durch Aufgabe zur Post ist eine unbürokrati-
sche Zustellungsart, die sich gerade in Verfahren mit zahlrei-
chen Bete

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 55.295 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/3227, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.799–100.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 3e17a64f7c67898e….

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