Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 60 Einstweilige Anordnungen
Stand: 25.01.2021
Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung über
einstweilige Anordnungen zur Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 60 GWB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.07.2018 – KVR 64/17Fusionskontrolle: Befugnisse des Bundeskartellamts bei Verstoß gegen das Vollzugsverbot; Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot - EDEKA/Kaiser´s Tengelmann II
- OLG Düsseldorf, 26.10.2016 – VI-Kart 5/15 (V)
- BGH, 14.10.2008 – KVR 30/08
- OLG Stuttgart, 27.05.2010 – 202 EnWG 1/10Zitiert von 2
- BGH, 18.07.2017 – KVZ 5/16Fusionskontrolle: Befugnisse des Bundeskartellamts bei Verstoß gegen das Vollzugsverbot; Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot
- BGH, 14.11.2017 – KVR 57/16Fusionskontrolle: Befugnis des Bundeskartellamts zur Untersagung eines gegen das Vollzugsverbots verstoßenden Verhaltens; unter das Vollzugsverbot fallende Maßnahmen - EDEKA/Kaiser's Tengelmann
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 30.07.2026 – Kart 5/26 (V)Presse-Großhandel: Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Vertriebsreform mangels Anordnungsanspruchs auf kartellbehördliches Einschreiten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 12.04.2023 – Kart 6/22 (V)
- OLG Düsseldorf, 25.03.2020 – Kart 8/20 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 GWB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.01.2021 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I 2)
BGBl. 2021 I S. 2
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.