Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB§ 64 Anwaltszwang
Stand: 25.01.2021
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 17.08.2006 – KVR 11/06
- OLG Düsseldorf, 20.03.2006 – VI-3 Kart 154/06 (V)
- BGH, 14.10.2008 – KVR 30/08
- OLG Düsseldorf, 26.10.2016 – VI-Kart 5/15 (V)
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 – 3 Kart 44/22Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 09.08.2023 – 3 Kart 43/22Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.06.2025 – KVR 77/22Fusionskontrollverfahren: Feststellungsverfügung zur Anmeldepflicht für ein Zusammenschlussvorhaben im Bereich von Mediendiensten und Internet-Werbung; Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Kostenbescheid; wettbewerbsrelevante Inlandstätigkeit des zu erwerbenden Unternehmen bei Befassung mit Auftragsdatenverarbeitung für inländische Endkunden; Marktbeeinflussung - Meta/Kustomer
- BGH, 15.12.2020 – KVZ 90/20Kartellverwaltungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnende Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts im Eilverfahren - Facebook II
- OLG Düsseldorf, 30.11.2020 – Kart 13/20 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 GWB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Beteiligten müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Kartellbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen.