Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/23492 · S. 68
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird das Inhaltsverzeichnis aktualisiert. Zu Buchstabe b Mit der Änderung wird das Inhaltsverzeichnis aktualisiert. Zu Buchstabe c Mit der Änderung wird das Inhaltsverzeichnis aktualisiert. Zu Buchstabe d Mit der Änderung wird das Inhaltsverzeichnis aktualisiert. Zu Nummer 2 Mit den Änderungen in § 18 wird die Missbrauchsaufsicht weiter modernisiert, um eine sachgerechte Anwendung des Kartellrechts auf digitale Märkte und insbesondere in Bezug auf digitale Plattformen sicherzustellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/23492 Zu Buchstabe a In Absatz 3 wird in der Aufzählung der insbesondere zu berücksichtigenden Kriterien bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens ein weiteres Kriterium aufgenommen. Zu Doppelbuchstabe aa Durch die Einfügung einer neuen Nummer 3 in § 18 Absatz 3 soll klargestellt werden, dass der Zugang zu Daten in allen Wirtschaftsbereichen und nicht nur für mehrseitige Märkte oder Netzwerke als Kriterium für die Bewer- tung der Marktstellung eines Unternehmens in Betracht kommt. Der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten ist seit der 9. GWB-Novelle in § 18 Absatz 3a Nummer 4 als Kri- terium für die Bewertung der Marktstellung kodifiziert. Durch das Wort „insbesondere“ gilt dieses Kriterium gemäß der Begründung des Regierungsentwurfs der 9. GWB-Novelle (siehe BT-Drucksache 18/10207, S. 48) auch für andere Konstellationen im Rahmen der Beurteilung gemäß § 18 Absatz 3 und damit über mehrseitige Märkte sowie Netzwerke hinaus für die gesamte „digitalisierte“ Wirtschaft. Denn der Zugang zu Daten ist auch für Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen und nicht nur fü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 358.237 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23492, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 235.680–593.917 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 512d735ed64ea107….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP