Gesetze / GAPDZG · BGBl I 2021, 3003; 2022, 2262
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
37 Normen · ausgefertigt 16.07.2021 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 23.07.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 18 — Öko-Regelungen | 3 |
| § 20 — Festlegung der Öko-Regelungen | 3 |
| § 2 — Anwendbare Rechtsvorschriften | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anwendbare Rechtsvorschriften
- § 3 Übertragung von Mitteln
- § 3a Aktiver oder echter Betriebsinhaber
- Teil 2 · Direktzahlungen
- Abschnitt 1 · Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
- § 4 Einkommensgrundstützung
- § 5 Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung
- § 6 Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
- § 7 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
- Abschnitt 2 · Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
- § 8 Umverteilungseinkommensstützung
- § 9 Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung
- § 10 Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
- § 11 Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
- Abschnitt 3 · Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
- § 12 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- § 13 Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 14 Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 15 Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 16 Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- § 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
- Abschnitt 4 · Regelungen für Klima und Umwelt
- § 18 Öko-Regelungen
- § 19 Mittel für Öko-Regelungen
- § 20 Festlegung der Öko-Regelungen
- § 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
- Abschnitt 5 · Gekoppelte Einkommensstützung
- Unterabschnitt 1 · Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
- § 22 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 23 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 24 Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 25 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Unterabschnitt 2 · Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
- § 26 Zahlung für Mutterkühe
- § 27 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe
- § 28 Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe
- § 29 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
- Teil 3 · Tatsächliche Einheitsbeträge
- § 30 Mitteilungen der Länder
- § 31 Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- § 32 Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- Teil 4 · Weitere Bestimmungen
- § 33 Horizontale Begriffsbestimmungen
- § 34 Verordnungsermächtigungen
- § 35 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung
- § 36 Anwendungsbestimmung
Änderungsverlauf
- 23.07.2025 — 6 Normen geändert · §§ 1, 5, 6, 16 und 2 weitere neueste Änderung
- 21.11.2024 — 6 Normen geändert · §§ 1, 5, 6, 19 und 2 weitere
- 17.12.2022 — 30 Normen geändert · §§ 3, 3a, 4, 5 und 26 weitere
- 24.07.2021 — 18 Normen geändert · §§ 1, 2, 5, 6 und 14 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.