Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz
GAPDZG§ 32 Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge
Stand: 17.12.2022
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht die tatsächlichen Einheitsbeträge, die sich für jedes Antragsjahr, beginnend mit dem Jahr 2023, ergeben, jeweils im Bundesanzeiger bekannt.