Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz
GAPDZG§ 18 Öko-Regelungen
Stand: 17.12.2022
Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine Unterstützung für die freiwillig von ihm übernommenen Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen).
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 18 GAPDZG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 05.12.2025 – 9 K 1138/24Zitiert von 1
- VG Minden, 23.03.2026 – 10 K 1349/24
- VG Aachen, 07.10.2024 – 7 K 196/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.