Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz
GAPDZG§ 25 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Stand: 17.12.2022
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen ist der nach § 31 berechnete Betrag.