Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz
GAPDZG§ 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
Stand: 17.12.2022
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung ist der nach § 31 berechnete Betrag.
Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz
GAPDZGStand: 17.12.2022
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung ist der nach § 31 berechnete Betrag.