Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103f Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
Stand: 10.06.2019
Für Entscheidungen über die sofortige Beschwerde nach § 6 der Insolvenzordnung, bei denen die Frist des § 575 der Zivilprozessordnung am 27. Oktober 2011 noch nicht abgelaufen ist, ist die Insolvenzordnung in der bis zum 27. Oktober 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Für Entscheidungen über die sofortige Beschwerde nach Artikel 102 § 7 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung gilt Satz 1 entsprechend.
Wird zitiert von 81 Entscheidungen zu Art 103f EGInsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.05.2012 – IX ZB 296/11Rechtsbeschwerde gegen Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Erfordernis der Zulassung durch das Beschwerdegericht im ÜbergangsfallZitiert von 1
- BGH, 10.05.2012 – IX ZB 295/11Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das Beschwerdegericht; Nachholung der ZulassungsentscheidungZitiert von 11
- BGH, 19.04.2012 – IX ZB 162/10Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Anfechtung des VergütungsfestsetzungsbeschlussesZitiert von 6
- BGH, 13.03.2014 – IX ZB 204/11Vergütung des zum Insolvenzverwalter bestellten Steuerberaters: Steuerberatungskosten als unausweichliche VerwaltungskostenZitiert von 1
- BGH, 13.03.2014 – IX ZB 48/13Verbraucherinsolvenzverfahren: Konkludente Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der RestschuldbefreiungZitiert von 6
- BGH, 14.11.2013 – IX ZB 101/11Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde nach Veröffentlichung des Festsetzungsbeschlusses im InternetZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.11.2013 – IX ZB 161/11Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die Erstellung von SteuererklärungenZitiert von 5
- BGH, 10.10.2013 – IX ZB 169/11Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer SondervergütungZitiert von 5
- BGH, 10.10.2013 – IX ZB 38/11Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der VergütungZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 103f EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.