Gesetze / Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
InsVV§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 69
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Nach Gewicht
- BGH, 12.03.2020 – IX ZB 33/18Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der VerbindlichkeitenZitiert von 1
- LG Dessau-Roßlau, 12.02.2014 – 1 T 16/14
- BGH, 22.09.2011 – IX ZB 193/10Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 € übersteigenden BerechnungsgrundlageZitiert von 4
- BGH, 14.12.2017 – IX ZB 101/15Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines Abschlags; Ermäßigung der Mindestvergütung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren; Durchschnitt der massearmen Verfahren als Maßstab; Mindestvergütung des Treuhänders als untere GrenzeZitiert von 8
- BGH, 24.05.2005 – IX ZB 6/03Verbraucherinsolvenzverfahren: Hinzurechnung des nicht verwerteten Anlagevermögens zur Berechnungsgrundlage der Treuhändervergütung bei Unternehmensfortführung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- LG Düsseldorf, 11.02.2008 – 25 T 47/08Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Fulda, 22.04.2025 – 5 T 63/25
- AG Fulda, 11.04.2023 – 91 IK 11/21
- AG Potsdam, 27.01.2022 – 6.50 IK 110/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 InsVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 1 120 Euro.