Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
Stand: 01.04.2024
Wird gegen einen Richter durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkannt auf
so endet das Richterverhältnis mit der Rechtskraft dieses Urteils, ohne daß es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 24 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Hagen, 18.11.2021 – 46 KLs 8/21
- LG Hagen, 06.05.2024 – 41 KLs 10/23
- VGH Hessen, 01.06.2021 – 1 B 219/21Zitiert von 1
- BGH, 02.06.2026 – 2 StR 516/24Rechtsbeugung durch Richterin: Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung bei unbewusster Missachtung des gesetzlichen Richterausschlusses wegen Verwandtschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BGH, 20.11.2024 – 2 StR 54/24Beurteilung der Rechtsbeugung durch Familienrichter im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Schulen im Rahmen der COVID-19-SchutzmaßnahmenZitiert von 3
- BGH, 29.11.2022 – 4 StR 149/22Rechtsbeugung seitens eines mit Straf- und Familiensachen befassten Amtsrichters durch Unterlassen: Nichtabsetzen eines Strafurteils; Nichtentscheidung über einen Verfahrenskostenhilfeantrag und eine Verfahrensübernahme im SorgerechtsverfahrenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Erfurt, 23.08.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21
- LG Karlsruhe, 10.01.2023 – 4 KLs 730 Js 21302/17
- BGH, 18.08.2021 – 5 StR 39/21Rechtsbeugung: Verstöße eines Staatsanwalts gegen Verfahrensvorschriften im Rahmen der Notveräußerung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmter TiereZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 24 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389)
BGBl. 2023 I Nr. 389
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.