Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 25 Grundsatz
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 41
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Nach Gewicht
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 1/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von AblehnungsgesuchenZitiert von 1
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 2/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von AblehnungsgesuchenZitiert von 33
- BGH, 25.08.2020 – VIII ARZ 3/20Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 – OVG 4 N 24/20Zitiert von 1
- VG Frankfurt am Main, 26.05.2014 – 9 L 1009/14.FZitiert von 1
- BVerfG, 19.09.2001 – 1 BvR 1351/00
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.02.2026 – AnwZ 1/24Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Nichtbenennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- OLG Brandenburg, 03.12.2025 – 1 W 60/25
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2025 – 1 M 125/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.