Gesetze / Brüssel IIb-VO · CELEX 02019R1111-20190702
Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung)
105 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Allgemeine Zuständigkeit
- Art 4 Gegenantrag
- Art 5 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
- Art 6 Restzuständigkeit
- Art 7 Allgemeine Zuständigkeit
- Art 8 Aufrechterhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf das Umgangsrecht
- Art 9 Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes
- Art 10 Gerichtsstandsvereinbarungen
- Art 11 Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes
- Art 12 Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats
- Art 13 Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats
- Art 14 Restzuständigkeit
- Art 15 Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen
- Art 16 Vorfragen
- Art 17 Anrufung eines Gerichts
- Art 18 Prüfung der Zuständigkeit
- Art 19 Prüfung der Zulässigkeit
- Art 20 Rechtshängigkeit und abhängige Verfahren
- Art 21 Recht des Kindes auf Meinungsäußerung
- Art 22 Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980
- Art 23 Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen durch die Zentralen Behörden
- Art 24 Zügige Gerichtsverfahren
- Art 25 Alternative Streitbeilegungsverfahren
- Art 26 Recht des Kindes auf Meinungsäußerung im Rückgabeverfahren
- Art 27 Verfahren für die Rückgabe des Kindes
- Art 28 Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird
- Art 29 Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980
- Art 30 Anerkennung einer Entscheidung
- Art 31 Zwecks Anerkennung vorzulegende Unterlagen
- Art 32 Fehlen von Unterlagen
- Art 33 Aussetzung des Verfahrens
- Art 34 Vollstreckbare Entscheidungen
- Art 35 Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen
- Art 36 Ausstellung der Bescheinigung
- Art 37 Berichtigung der Bescheinigung
- Art 38 Gründe für die Versagung der Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen
- Art 39 Gründe für die Versagung der Anerkennung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
- Art 40 Verfahren für die Versagung der Anerkennung
- Art 41 Gründe für die Versagung der Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
- Art 42 Anwendungsbereich
- Art 43 Anerkennung
- Art 44 Aussetzung des Verfahrens
- Art 45 Vollstreckbare Entscheidungen
- Art 46 Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen
- Art 47 Ausstellung der Bescheinigung
- Art 48 Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung
- Art 49 Bescheinigung über die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckbarkeit
- Art 50 Unvereinbare Entscheidungen
- Art 51 Vollstreckungsverfahren
- Art 52 Für die Vollstreckung zuständige Behörden
- Art 53 Teilvollstreckung
- Art 54 Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts
- Art 55 Zustellung von Bescheinigungen und Entscheidungen
- Art 56 Aussetzung und Versagung
- Art 57 Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht
- Art 58 Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte
- Art 59 Antrag auf Versagung der Vollstreckung
- Art 60 Zügige Verfahren
- Art 61 Anfechtung oder Rechtsbehelf
- Art 62 Weitere Anfechtungen oder Rechtsbehelfe
- Art 63 Aussetzung des Verfahrens
- Art 64 Anwendungsbereich
- Art 65 Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen
- Art 66 Bescheinigung
- Art 67 Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung
- Art 68 Gründe für die Ablehnung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art 69 Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats
- Art 70 Unterschiede beim anzuwendenden Recht
- Art 71 Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache
- Art 72 Rechtsbehelfe in bestimmten Mitgliedstaaten
- Art 73 Kosten
- Art 74 Prozesskostenhilfe
- Art 75 Sicherheitsleistung, Hinterlegung
- Art 76 Bestimmung der Zentralen Behörden
- Art 77 Allgemeine Aufgaben der Zentralen Behörden
- Art 78 Übermittlung von Ersuchen über die Zentralen Behörden
- Art 79 Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden
- Art 80 Zusammenarbeit bei der Erhebung und dem Austausch von Informationen die in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von Belang sind
- Art 81 Umsetzung der Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in einem anderen Mitgliedstaat
- Art 82 Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat
- Art 83 Kosten der Zentralen Behörden
- Art 84 Zusammenkünfte der Zentralen Behörden
- Art 85 Anwendungsbereich
- Art 86 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Gerichten
- Art 87 Erhebung und Übermittlung von Informationen
- Art 88 Benachrichtigung der betroffenen Person
- Art 89 Nichtoffenlegung von Informationen
- Art 90 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit
- Art 91 Sprachenregelung
- Art 92 Änderungen der Anhänge
- Art 93 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 94 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- Art 95 Verhältnis zu bestimmten multilateralen Übereinkommen
- Art 96 Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1980
- Art 97 Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996
- Art 98 Fortbestand der Wirksamkeit
- Art 99 Verträge mit dem Heiligen Stuhl
- Art 100 Übergangsbestimmungen
- Art 101 Monitoring und Evaluierung
- Art 102 Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen
- Art 103 Der Kommission mitzuteilende Angaben
- Art 104 Aufhebung
- Art 105 Inkrafttreten