Gesetze / Brüssel IIb-VO · CELEX 02019R1111-20190702

Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung)

105 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Allgemeine Zuständigkeit
  4. Art 4 Gegenantrag
  5. Art 5 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
  6. Art 6 Restzuständigkeit
  7. Art 7 Allgemeine Zuständigkeit
  8. Art 8 Aufrechterhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf das Umgangsrecht
  9. Art 9 Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes
  10. Art 10 Gerichtsstandsvereinbarungen
  11. Art 11 Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes
  12. Art 12 Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats
  13. Art 13 Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats
  14. Art 14 Restzuständigkeit
  15. Art 15 Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen
  16. Art 16 Vorfragen
  17. Art 17 Anrufung eines Gerichts
  18. Art 18 Prüfung der Zuständigkeit
  19. Art 19 Prüfung der Zulässigkeit
  20. Art 20 Rechtshängigkeit und abhängige Verfahren
  21. Art 21 Recht des Kindes auf Meinungsäußerung
  22. Art 22 Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980
  23. Art 23 Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen durch die Zentralen Behörden
  24. Art 24 Zügige Gerichtsverfahren
  25. Art 25 Alternative Streitbeilegungsverfahren
  26. Art 26 Recht des Kindes auf Meinungsäußerung im Rückgabeverfahren
  27. Art 27 Verfahren für die Rückgabe des Kindes
  28. Art 28 Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird
  29. Art 29 Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980
  30. Art 30 Anerkennung einer Entscheidung
  31. Art 31 Zwecks Anerkennung vorzulegende Unterlagen
  32. Art 32 Fehlen von Unterlagen
  33. Art 33 Aussetzung des Verfahrens
  34. Art 34 Vollstreckbare Entscheidungen
  35. Art 35 Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen
  36. Art 36 Ausstellung der Bescheinigung
  37. Art 37 Berichtigung der Bescheinigung
  38. Art 38 Gründe für die Versagung der Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen
  39. Art 39 Gründe für die Versagung der Anerkennung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
  40. Art 40 Verfahren für die Versagung der Anerkennung
  41. Art 41 Gründe für die Versagung der Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
  42. Art 42 Anwendungsbereich
  43. Art 43 Anerkennung
  44. Art 44 Aussetzung des Verfahrens
  45. Art 45 Vollstreckbare Entscheidungen
  46. Art 46 Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen
  47. Art 47 Ausstellung der Bescheinigung
  48. Art 48 Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung
  49. Art 49 Bescheinigung über die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckbarkeit
  50. Art 50 Unvereinbare Entscheidungen
  51. Art 51 Vollstreckungsverfahren
  52. Art 52 Für die Vollstreckung zuständige Behörden
  53. Art 53 Teilvollstreckung
  54. Art 54 Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts
  55. Art 55 Zustellung von Bescheinigungen und Entscheidungen
  56. Art 56 Aussetzung und Versagung
  57. Art 57 Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht
  58. Art 58 Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte
  59. Art 59 Antrag auf Versagung der Vollstreckung
  60. Art 60 Zügige Verfahren
  61. Art 61 Anfechtung oder Rechtsbehelf
  62. Art 62 Weitere Anfechtungen oder Rechtsbehelfe
  63. Art 63 Aussetzung des Verfahrens
  64. Art 64 Anwendungsbereich
  65. Art 65 Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen
  66. Art 66 Bescheinigung
  67. Art 67 Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung
  68. Art 68 Gründe für die Ablehnung der Anerkennung oder der Vollstreckung
  69. Art 69 Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats
  70. Art 70 Unterschiede beim anzuwendenden Recht
  71. Art 71 Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache
  72. Art 72 Rechtsbehelfe in bestimmten Mitgliedstaaten
  73. Art 73 Kosten
  74. Art 74 Prozesskostenhilfe
  75. Art 75 Sicherheitsleistung, Hinterlegung
  76. Art 76 Bestimmung der Zentralen Behörden
  77. Art 77 Allgemeine Aufgaben der Zentralen Behörden
  78. Art 78 Übermittlung von Ersuchen über die Zentralen Behörden
  79. Art 79 Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden
  80. Art 80 Zusammenarbeit bei der Erhebung und dem Austausch von Informationen die in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von Belang sind
  81. Art 81 Umsetzung der Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in einem anderen Mitgliedstaat
  82. Art 82 Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat
  83. Art 83 Kosten der Zentralen Behörden
  84. Art 84 Zusammenkünfte der Zentralen Behörden
  85. Art 85 Anwendungsbereich
  86. Art 86 Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Gerichten
  87. Art 87 Erhebung und Übermittlung von Informationen
  88. Art 88 Benachrichtigung der betroffenen Person
  89. Art 89 Nichtoffenlegung von Informationen
  90. Art 90 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit
  91. Art 91 Sprachenregelung
  92. Art 92 Änderungen der Anhänge
  93. Art 93 Ausübung der Befugnisübertragung
  94. Art 94 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
  95. Art 95 Verhältnis zu bestimmten multilateralen Übereinkommen
  96. Art 96 Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1980
  97. Art 97 Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996
  98. Art 98 Fortbestand der Wirksamkeit
  99. Art 99 Verträge mit dem Heiligen Stuhl
  100. Art 100 Übergangsbestimmungen
  101. Art 101 Monitoring und Evaluierung
  102. Art 102 Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen
  103. Art 103 Der Kommission mitzuteilende Angaben
  104. Art 104 Aufhebung
  105. Art 105 Inkrafttreten