Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 4 Aufschiebend bedingter Erwerb

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund31 Entscheidungen

Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.

§ 3a § 5