§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-1 (1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-2 (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 6 BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 06.05.2020 – II R 11/19Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen NießbrauchsZitiert von 8
- BFH, 06.05.2020 – II R 12/19(Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 06.05.2020 II R 11/19 - Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs)Zitiert von 1
- FG Köln, 27.08.2014 – 9 K 2193/12Zitiert von 2
- FG Schleswig, 31.03.2025 – 3 K 28/24
- BFH, 28.02.2019 – II B 48/18Bewertung der Nießbrauchsverpflichtung bei mehreren Personen nacheinander zustehendem NießbrauchsrechtZitiert von 4
- BFH, 28.10.1983 – III R 129/79Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BFH, 28.01.2026 – II R 27/22Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter NießbrauchsvorbehaltZitiert von 2
- FG München, 30.07.2025 – 4 K 888/25
- OLG Saarbrücken, 15.11.2023 – 5 U 35/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.12.1996 Ausfertigung
§ 6 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I 2049)
BGBl. 1996 I S. 2049
-
23.06.1993 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I 944)
BGBl. 1993 I S. 944
-
25.02.1992 Ausfertigung
§ 6 geändert und eingefügt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I 297)
BGBl. 1992 I S. 297
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.