Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund47 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-1 (1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-2 (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.

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