§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-1 (1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/6#abs-2 (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.