Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund10 Entscheidungen

Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.

§ 7 § 9