§ 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
Stand: 10.06.2019
Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 8 BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Nürnberg, 20.07.2023 – 4 K 1222/21
- BFH, 02.03.2011 – II R 5/09(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)Zitiert von 34
- FG Saarland, 08.11.2012 – 1 K 1217/11Zitiert von 4
- BFH, 16.01.2008 – II R 30/06Erbschaftsteuer: Zugehörigkeit von Einkommensteuererstattungsansprüchen des Erblassers zum steuerpflichtigen Erwerb ohne Erfordernis von deren Durchsetzbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BFH, 17.10.2001 – II R 60/99Schenkungsteuer: Reine Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten unter gegenseitiger Verpflichtung des Nießbrauchers zur Schuldentilgung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BFH, 13.04.1988 – I R 104/86Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- FG Schleswig, 31.03.2025 – 3 K 28/24
- FG Münster, 27.08.2020 – 3 K 722/16 Erb
- FG Hamburg, 17.07.2020 – 3 K 38/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.1996 Ausfertigung
§ 8 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I 2049)
BGBl. 1996 I S. 2049
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.