Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/94#abs-1 (1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/94#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 94 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 02.08.2023 – 12 TaBV 46/22Zitiert von 1
- LAG Niedersachsen, 06.03.2007 – 11 TaBV 101/06Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 29.05.2001 – 3 TaBV 14/01Zitiert von 1
- BAG, 17.03.2015 – 1 ABR 48/13Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner BeurteilungsgrundsätzeZitiert von 11
- BAG, 14.01.2014 – 1 ABR 49/12Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines EinigungsstellenspruchsZitiert von 10
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 – 7 TaBV 20/19
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 28.01.2025 – 9 TaBV 89/24
- LAG Niedersachsen, 15.01.2025 – 2 SLa 31/24Zitiert von 2
- ArbG Bonn, 10.12.2024 – 3 BV 122/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
18.12.2018 Ausfertigung
§ 94 geändert durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.