Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG

§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund89 Entscheidungen

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

§ 92a § 94