Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 89
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 18.08.2011 – 33 BV 5005/11
- BAG, 23.09.2025 – 1 ABR 19/24Personelle Maßnahme - innerbetriebliche Stellenausschreibung
- BAG, 01.02.2011 – 1 ABR 79/09Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von LeiharbeitnehmernZitiert von 11
- LAG Düsseldorf, 20.12.2017 – 12 TaBV 66/17Zitiert von 2
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 – 26 TaBV 1954/09Zitiert von 4
- BAG, 11.10.2022 – 1 ABR 16/21Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche StellenausschreibungZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BAG, 20.05.2025 – 1 ABR 14/24Zustimmungsersetzung - Einstellung - AuswahlrichtlinienZitiert von 2
- VG Karlsruhe, 24.10.2024 – 12 K 2039/24
- LAG Düsseldorf, 17.09.2024 – 3 SLa 223/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 93 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.