§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 187
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 13.08.2019 – 1 ABR 6/18Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - GefährdungsbeurteilungZitiert von 12
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 – 8 TaBV 7/22
- BAG, 07.12.2021 – 1 ABR 25/20Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz - EinigungsstellenspruchZitiert von 6
- BAG, 08.06.2004 – 1 ABR 13/03Betriebliche Mitbestimmung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zum Gesundheitsschutz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
- OVG NRW, 25.08.2011 – 16 A 1361/10.PVBZitiert von 1
- BAG, 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06Arbeitsschutz: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach von ihm vorgegebenen Kriterien und Methoden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 04.02.2026 – 1 K 321/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 – 4 TaBV 14/25
- VG Düsseldorf, 05.12.2025 – 29 K 3999/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 ArbSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbSchG/5#abs-1 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbSchG/5#abs-2 (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ArbSchG/5#abs-3 (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch