Gesetze / Landesrecht Bayern / BayUVollzG · GVBl. S. 678, BayRS 312-1-J
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft
41 Normen · ausgefertigt 20.12.2011 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Zweck der Untersuchungshaft
- Art 3 Stellung der Untersuchungsgefangenen
- Art 4 Gestaltung des Vollzugs
- Art 5 Trennung des Vollzugs
- Art 6 Zuständigkeit
- Art 7 Zusammenwirken der beteiligten Stellen
- Art 8 Aufnahme in die Anstalt
- Art 9 Verlegung, Überstellung
- Art 10 Beendigung der Untersuchungshaft
- Art 11 Unterbringung
- Art 12 Beschäftigung, Bildungsmaßnahmen
- Art 12a Überbrückungsleistung bei Bedürftigkeit
- Art 13 Freizeit
- Art 14 Lebenshaltung
- Art 15 Recht auf Besuch
- Art 16 Zulassung zum Besuch
- Art 17 Überwachung von Besuchen
- Art 18 Recht auf Schriftwechsel
- Art 19 Überwachung des Schriftwechsels, Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
- Art 20 Anhalten von Schreiben
- Art 21 Telekommunikation
- Art 22 Verkehr mit Verteidigern sowie besonderen Stellen
- Art 23 Pakete
- Art 24 Vorführung, Ausführung, Ausantwortung
- Art 25 Gesundheitsfürsorge
- Art 26 Soziale Hilfe
- Art 27 Besondere Sicherungsmaßnahmen
- Art 28 Disziplinarmaßnahmen
- Art 29 Anwendungsbereich
- Art 30 Gestaltung des Vollzugs
- Art 31 Ausstattung des Vollzugs
- Art 32 Verkehr mit der Außenwelt
- Art 33 Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung; Arbeit
- Art 34 Trennung des Vollzugs
- Art 35 Weitere Bestimmungen
- Art 36 Datenschutz
- Art 37 Geltung sonstiger Vorschriften des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes
- Art 38 Einschränkung von Grundrechten
- Art 39 Regelungsumfang
- Art 40 Inkrafttreten
- Schlussformel