Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
BayUVollzGArt 31 Ausstattung des Vollzugs
Stand: 25.08.2026
Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation der Einrichtungen des Vollzugs der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen werden an den Inhalten der Vollzugsgestaltung ausgerichtet.