Gesetze / Landesrecht Bayern / BayKompV · GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U
Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
24 Normen · Ausgangsfassung vom 07.08.2013 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 24 — Inkrafttreten | 3 |
| § 12 — Landschaftspflegerischer Begleitplan | 1 |
| § 23 — Übergangsregelung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsätze der Kompensation
- § 3 Wirkraum
- § 4 Erfassung und Bewertung des Ausgangszustands
- § 5 Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen von Eingriffen
- § 6 Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
- § 7 Kompensationsbedarf
- § 8 Umfang und Auswahl von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- § 9 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
- § 10 Unterhaltungszeitraum
- § 11 Rechtliche Sicherung
- § 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
- § 13 Ökokonto und Anerkennung
- § 14 Ökokontomaßnahmen
- § 15 Aufnahme in das Ökoflächenkataster
- § 16 Abbuchung aus dem Ökokonto
- § 17 Handelbarkeit
- § 18 Erhebung von Ersatzzahlungen
- § 19 Bemessungsgrundsätze
- § 20 Bemessung nach Dauer und Schwere des Eingriffs
- § 21 Erhebung und Fälligkeit
- § 22 Verwendung
- § 23 Übergangsregelung
- § 24 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (§ 4 Abs. 2) Funktionen zur Beschreibung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds sowie Kriterien zu deren Erfassung
- Anlage 2.1 (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2) Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Arten und Lebensräume
- Anlage 2.2 (§ 4 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 3) Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen des Schutzguts Landschaftsbild
- Anlage 2.3 (§ 4 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 3) Wesentliche wertbestimmende Merkmale und Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft
- Anlage 3.1 (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 3 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 2) Matrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten
- Anlage 3.2 (§ 8 Abs. 1 Satz 1) Matrix zur Ermittlung und Bewertung des Kompensationsumfangs des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten
- Anlage 4.1 (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) Geeignete Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume
- Anlage 4.2 (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1) Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild
- Anlage 5 (§ 20 Abs. 3 Satz 3) Bemessung der Ersatzzahlungen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
23.06.2021 Ausfertigung · Geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 352)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.