Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Kompensationsverordnung

BayKompV

Anlage 5 (§ 20 Abs. 3 Satz 3) Bemessung der Ersatzzahlungen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds

Stand: 25.08.2026

Bayern

Spalte 1

Spalte 2

Bewertung des Schutzguts Landschaftsbild gemäß Anlage 2.2

Bemessung der Ersatzzahlungen nach der Höhe der Baukosten entsprechend der Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen

hoch

mittel

gering

Nicht erheblich

sehr hoch

9 %

7 %

5 %

0

hoch

7 %

5 %

4 %

0

mittel

5 %

3 %

2 %

0

gering

3 %

2 %

1 %

0

Erheblichkeitsschwelle

Sind von einem Vorhaben unterschiedliche Wertstufen des Landschaftsbilds betroffen, ist ein gemittelter Betrag in Euro anzusetzen.

§ 24