Gesetze / Bundeswahlgesetz

BWahlG

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

Stand: 30.06.2020

Bund2 Fassungen4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2#abs-1 (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2#abs-2 (2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2#abs-3 (3) Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

§ 1 § 3