Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/5583 · S. 10
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Der Deutsche Bundestag hat als Teil einer umfassen- den Parlamentsreform am 29. Juni 1995 beschlossen, die Zahl semer Mitglieder mit Wirkung von der 15. Wahlperiode an auf unter 600 Abgeordnete zu verkleinern (heutiger Stand 672 minus höchstens 100 Abgeordnete) (Drucksache 13/1803). Der Gesetz- entwurf enthält eine Verringerung der Zahl der Mit- glieder des Deutschen Bundestages von der 15. Wahl- periode an auf 598 Abgeordnete. Bei der Reduzierung der Zahl der Abgeordneten steht die Überlegung im Vordergrund, daß mit einer Ver- ringerung der Abgeordnetenzahl ein wichtiger Bei- trag zu der mit der Parlamentsreform angestrebten Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Parlamentsarbeit geleistet werden kann. Die Parla- mentsverkleinerung soll außerdem zu einer Straffung von Arbeitsabläufen führen und stellt zugleich einen Beitrag zur Verschlankung der Staatstätigkeit dar. Eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten unter die im Entwurf genannte Zahl erscheint nicht ange- zeigt, weil andernfalls wegen der Größe der Wahl- kreise ein Verlust an Bürgernähe zu besorgen wäre. Zu Nummer 2 Die Vorschrift gibt dem Gesetzgeber Grundsätze vor, die der besseren Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl (Artikel 38 des Grundgeset- zes) und der weitgehenden Vermeidung des Entste- hens von Überhangmandaten dienen. Im Gegensatz zum geltenden Recht, wonach die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Be- völkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen soll, muß in Zukunft eine solche weitgehende Entspre- chung gewährleistet sein. Bereits in der Vergangen- heit ist in der Rechtswissenschaft die Auffassung ver- treten worden, die Soll-Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes sei im Wege verfas- sungskonformer A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.941 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/5583, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.269–22.210 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 2098de3d7460c924….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP