Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/7873 · S. 73
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Durch die Änderung wird die doppelte Veröffentlichung des Berichts der Wahlkreiskommission beendet und der Bekanntmachungsprozess beschleunigt. Nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) ist der Bericht der Wahlkreiskommission dem Bundesmi- nisterium des Innern innerhalb von fünfzehn Monaten nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu erstatten. Das Bundesministerium des Innern leitet ihn gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 BWG unverzüglich dem Deutschen Bundestag zu. Der Deutsche Bundestag veröffentlicht den Bericht der Wahlkreiskommission sodann als Bundestagsdrucksache. Nach § 3 Absatz 4 Satz 2 BWG veröffentlicht bislang zudem das Bundesministerium des Innern den Bericht der Wahlkreiskommission im Bundesanzeiger. Die Änderung ersetzt diese zusätzliche Veröffentlichung des Berichts durch einen Hinweis im Bundesanzeiger auf die Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache. Zu Nummer 2 Durch Streichungen eines falschen Artikels und der durch das Bundesmeldegesetz überholten Verweisung auf die Vorschriften der Landesmeldegesetze in § 17 Absatz 1 Satz 4 BWG wird ein Redaktionsversehen bei der Anpas- sung der Bestimmung durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) korrigiert. Zu Nummer 3 Die Einteilung der 299 Wahlkreise nach § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) ist zuletzt durch Artikel 1 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 518) geändert worden. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Bevölkerungsentwicklung ist nach den Grundsätzen des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BWG für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages eine Umverteilung eines Wahl- kreises von Thüringen nach Bayern und Neueinteilungen von Wahlkreisen in 7 Ländern vorzunehmen. Zudem
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7873, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 184.656–213.180 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert e5ca07ce1d071f5b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP