Gesetze / Bundeswahlgesetz

BWahlG

§ 2 Gliederung des Wahlgebietes

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BWahlG/2?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

§ 1 § 3