Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/8350 · S. 62
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Die Einteilung der 299 Wahlkreise nach § 2 Absatz 2 BWG ist zuletzt durch Artikel 1 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 316) geändert worden. Aufgrund der zwischen- zeitlich erfolgten Bevölkerungsentwicklung ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BWG für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages die Umverteilung eines Wahl- kreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen erfor- derlich. Zudem muss aus diesem Grund nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BWG eine Neueintei- lung von Wahlkreisen erfolgen. Schließlich sind Änderun- gen der Beschreibung von Wahlkreisen infolge von kommu- nalen Gebiets- und Verwaltungsreformen notwendig. Dem Gesetzentwurf liegen die letzten verfügbaren Jahres- zahlen der deutschen Bevölkerung aus der amtlichen Statis- tik zum Stand 31. Dezember 2010 zu Grunde. Ergänzend wurden die letzten verfügbaren Quartalszahlen der deut- schen Bevölkerung zum Stand 30. Juni 2011 berücksichtigt. Es wurde der Gebietsstand vom 30. September 2011 zu- grundegelegt. 1. Ausgehend von den Jahreszahlen zur deutschen Bevöl- kerung zum Stand 31. Dezember 2010 entspricht die Zahl der Wahlkreise in Hessen und Mecklenburg-Vor- pommern nicht mehr deren Bevölkerungsanteil. Das Gleiche ergibt sich aufgrund der Quartalszahlen zur deutschen Bevölkerung zum Stand 30. Juni 2011. Da die Zahl der Wahlkreise in den Ländern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 BWG deren Bevölkerungsteil so weit wie möglich entsprechen muss, ist daher eine Neuverteilung von Wahlkreisen erforderlich. Die Zahl der Wahlkreise in den Ländern wird dabei gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 BWG mit demselben Berechnungsverfahren ermittelt, das nach § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 für die Verteilung der Sitze auf die Landes- l
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/8350, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.426–119.153 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 19dbc93055649a18….
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