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Artikel 1 · BT-Drs. 17/8350 · S. 62

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Die Einteilung der 299 Wahlkreise nach § 2 Absatz 2 BWG
ist zuletzt durch Artikel 1 des Achtzehnten Gesetzes zur
Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2008
(BGBl. I S. 316) geändert worden. Aufgrund der zwischen-
zeitlich erfolgten Bevölkerungsentwicklung ist nach § 3
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BWG für die Wahl des
18. Deutschen Bundestages die Umverteilung eines Wahl-
kreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen erfor-
derlich. Zudem muss aus diesem Grund nach den Vorgaben
des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BWG eine Neueintei-
lung von Wahlkreisen erfolgen. Schließlich sind Änderun-
gen der Beschreibung von Wahlkreisen infolge von kommu-
nalen Gebiets- und Verwaltungsreformen notwendig.
Dem Gesetzentwurf liegen die letzten verfügbaren Jahres-
zahlen der deutschen Bevölkerung aus der amtlichen Statis-
tik zum Stand 31. Dezember 2010 zu Grunde. Ergänzend
wurden die letzten verfügbaren Quartalszahlen der deut-
schen Bevölkerung zum Stand 30. Juni 2011 berücksichtigt.
Es wurde der Gebietsstand vom 30. September 2011 zu-
grundegelegt.
1. Ausgehend von den Jahreszahlen zur deutschen Bevöl-
kerung zum Stand 31. Dezember 2010 entspricht die
Zahl der Wahlkreise in Hessen und Mecklenburg-Vor-
pommern nicht mehr deren Bevölkerungsanteil. Das
Gleiche ergibt sich aufgrund der Quartalszahlen zur
deutschen Bevölkerung zum Stand 30. Juni 2011. Da die
Zahl der Wahlkreise in den Ländern gemäß § 3 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 Satz 1 BWG deren Bevölkerungsteil
so weit wie möglich entsprechen muss, ist daher eine
Neuverteilung von Wahlkreisen erforderlich. Die Zahl
der Wahlkreise in den Ländern wird dabei gemäß § 3
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 BWG mit demselben
Berechnungsverfahren ermittelt, das nach § 6 Absatz 2
Satz 2 bis 7 für die Verteilung der Sitze auf die Landes-
l

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8350, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.426–119.153 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 19dbc93055649a18….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP