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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18968 · S. 91

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Der Inhaltsübersicht werden die Anlagen 1 und 2 hinzugefügt.
Zu Nummer 2 (Umbenennung der Anlage zur Wahlkreiseinteilung)
Wegen der Einfügung der neuen Anlage 1 (zu § 50 Absatz 3 Satz 3) wird die bisherige Anlage (zu § 2 Absatz 2)
als Anlage 2 bezeichnet.
Zu Nummer 3 (Anpassung der festen Beträge bei der Wahlkostenerstattung)
In § 50 Absatz 3 wird ein neues Verfahren zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstat-
tung des Bundes an die Länder (zugleich deren Gemeinden) an die Preisentwicklung geregelt. Wie bisher werden
danach die Preisentwicklungen anhand des Wahlkostenindexes ermittelt. Die Anpassungen erfolgen künftig aber
nicht mehr durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit Zustimmung
des Bundesrates, sondern kraft Gesetzes zu Beginn eines jeden Jahres.
Die Verordnungsverfahren zur Anpassung der festen Beträge nach § 50 Absatz 3 Satz 3 bisheriger Fassung wur-
den in der Vergangenheit jeweils zwei Jahre vor einer Bundeswahl eingeleitet, um Mehrausgaben rechtzeitig in
das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt im Wahljahr einbringen zu können. Aufgrund dessen
konnten die jeweiligen Erhöhungen der festen Beträge nicht die Preisentwicklungen bis zum Wahljahr abbilden.
Zudem verursachten die Verordnungsverfahren einen hohen Rechtsetzungsaufwand. Durch die Neuregelung wird
das Verfahren vereinfacht und die Berücksichtigung der Preisentwicklung bis einschließlich des Vorwahljahres
sowie haushälterische Planungssicherheit für Bund und Länder ermöglicht.
Künftig legt der Präsident des Statistischen Bundesamts dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
jährlich bis zum 30. April einen Bericht vor, in dem die festen Bet

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.496 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18968, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.067–134.563 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 30a72079fc63b6d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP