Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 15/420 · S. 123
Zu Artikel 11
Zu Artikel 11 Artikel 11 regelt die erforderlichen redaktionellen Anpas- sungen anderer Gesetze an das neue Aufenthaltsgesetz. Anpassungen sind insbesondere bei Verweisungen auf das bisher geltende Ausländergesetz erforderlich sowie auf- grund der Umstrukturierung der aufenthaltsrechtlichen Titel, die eine Differenzierung hinsichtlich des Aufenthalts- zweckes vorsieht. Zu Nummer 1 und 2 Der Verweis auf den künftig im Aufenthaltsgesetz definier- ten Begriff „Ausländer“ wird angepasst. Zu Nummer 3, 5 bis 6, 12, 14, 16, 18 und 20 bis 22 Die Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art. Zu Nummer 4 Die Höchstsätze der Gebühren für ein Schengen-Visum nach Artikel 6a des Gesetzes zum Schengener Übereinkom- men wurden in § 69 Abs. 3 Nr. 6 und 7 aufgenommen. Drucksache 15/420 – 124 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Nummer 7 bis 11 Die Nummern 7 bis 11 enthalten Folgeänderungen. Wegen der Außerkraftsetzung des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG) vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) durch Artikel 15 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes wird künftig auf die Nachfolgeregelung in § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Bezug genommen. Zu Nummer 13 Zu Nummer 1 In § 6 Abs. 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungs- gesetzes (BGBl. 2001 I S. 2950 – AdÜbAG) wird auf das Ausländergesetz verwiesen. Da dieses durch das Aufent- haltsgesetz abgelöst wird, ist dementsprechend in § 6 Abs. 1 AdÜbAG für die Einreise und den Aufenthalt des aufzuneh- menden Kindes nunmehr auf die Vorschriften des Aufent- haltsgesetzes zu verweisen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Nach dem Aufenthaltsgesetz wird die Aufenthaltserlaubnis nur noch befristet erteilt oder verlängert, während es sich bei der Niederlassungserlaubnis um den einzigen unbefris- te
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.562 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 657.038–660.600 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP