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Artikel 11 · BT-Drs. 15/420 · S. 123

Zu Artikel 11

Zu Artikel 11
Artikel 11 regelt die erforderlichen redaktionellen Anpas-
sungen anderer Gesetze an das neue Aufenthaltsgesetz.
Anpassungen sind insbesondere bei Verweisungen auf das
bisher geltende Ausländergesetz erforderlich sowie auf-
grund der Umstrukturierung der aufenthaltsrechtlichen
Titel, die eine Differenzierung hinsichtlich des Aufenthalts-
zweckes vorsieht.
Zu Nummer 1 und 2
Der Verweis auf den künftig im Aufenthaltsgesetz definier-
ten Begriff „Ausländer“ wird angepasst.
Zu Nummer 3, 5 bis 6, 12, 14, 16, 18 und 20 bis 22
Die Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art.
Zu Nummer 4
Die Höchstsätze der Gebühren für ein Schengen-Visum
nach Artikel 6a des Gesetzes zum Schengener Übereinkom-
men wurden in § 69 Abs. 3 Nr. 6 und 7 aufgenommen.
Drucksache 15/420 – 124 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Nummer 7 bis 11
Die Nummern 7 bis 11 enthalten Folgeänderungen. Wegen
der Außerkraftsetzung des Gesetzes über Maßnahmen für
im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene
Flüchtlinge (HumHAG) vom 22. Juli 1980 (BGBl. I
S. 1057) durch Artikel 15 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes
wird künftig auf die Nachfolgeregelung in § 23 Abs. 2 des
Aufenthaltsgesetzes Bezug genommen.
Zu Nummer 13
Zu Nummer 1
In § 6 Abs. 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungs-
gesetzes (BGBl. 2001 I S. 2950 – AdÜbAG) wird auf das
Ausländergesetz verwiesen. Da dieses durch das Aufent-
haltsgesetz abgelöst wird, ist dementsprechend in § 6 Abs. 1
AdÜbAG für die Einreise und den Aufenthalt des aufzuneh-
menden Kindes nunmehr auf die Vorschriften des Aufent-
haltsgesetzes zu verweisen.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Nach dem Aufenthaltsgesetz wird die Aufenthaltserlaubnis
nur noch befristet erteilt oder verlängert, während es sich
bei der Niederlassungserlaubnis um den einzigen unbefris-
te

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.562 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 657.038–660.600 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP