Gesetze / Landesrecht Bayern / BSO-F · GVBl S. 580, BayRS 2233-2-2-K
Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
36 Normen · Ausgangsfassung vom 26.10.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich, Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen, Schulaufsicht (vgl. Art. 1 und 3, Art. 111 bis 117 BayEUG)
- § 2 Aufgabe der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (vgl. Art. 11 und 19 BayEUG)
- § 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung (vgl. Art. 2 BayEUG)
- § 4 Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat (vgl. Art. 57, 58, 62, 63, 70 bis 72 und 36 bis 38 BayEUG)
- § 5 Veranstaltungen Dritter, Sammlungen und Spenden, finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen, Haftpflichtversicherung
- § 6 Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
- § 7 Lehrpläne, Förderschwerpunkte
- § 8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten
- § 9 Berufsvorbereitungsjahre
- § 10 Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
- § 11 Berufsgrundschuljahr (vgl. Art. 11 BayEUG)
- § 12 Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
- § 13 Mobile Sonderpädagogische Dienste
- § 14 Förderplan
- § 15 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
- § 16 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
- § 17 Überweisung an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit einem anderen Förderschwerpunkt, an eine Berufsschule oder an ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- § 18 Schulwechsel
- § 19 Organisationsformen des Unterrichts
- § 20 Klassenbildung
- § 21 Klassenstärken und Gruppenbildung
- § 22 Zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse
- § 23 Unterricht in Wahlfächern, Förderunterricht
- § 24 Einsatz von Pflegekräften
- § 25 Teilnahme, Beurlaubung, Befreiung
- § 26 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
- § 27 Stundentafeln und Stundenpläne, Religionsunterricht, Ethikunterricht, Unterrichtszeit
- § 28 (aufgehoben)
- § 29 Nachweis des Leistungsstandes, Bewertung der Leistung
- § 30 Zeugnisse, Bescheinigung
- § 31 Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschulpflicht
- § 32 Erfolgreicher Hauptschulabschluss
- § 33 Mittlerer Schulabschluss
- § 34 Beanstandung von Beschlüssen
- § 35 Begriffsbestimmung
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 221 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.