Gesetze / Landesrecht Bayern / BSO-F · GVBl S. 580, BayRS 2233-2-2-K

Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

36 Normen · Ausgangsfassung vom 26.10.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich, Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen, Schulaufsicht (vgl. Art. 1 und 3, Art. 111 bis 117 BayEUG)
  3. § 2 Aufgabe der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (vgl. Art. 11 und 19 BayEUG)
  4. § 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung (vgl. Art. 2 BayEUG)
  5. § 4 Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat (vgl. Art. 57, 58, 62, 63, 70 bis 72 und 36 bis 38 BayEUG)
  6. § 5 Veranstaltungen Dritter, Sammlungen und Spenden, finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen, Haftpflichtversicherung
  7. § 6 Verpflichtung und Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
  8. § 7 Lehrpläne, Förderschwerpunkte
  9. § 8 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in mehreren Förderschwerpunkten
  10. § 9 Berufsvorbereitungsjahre
  11. § 10 Berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
  12. § 11 Berufsgrundschuljahr (vgl. Art. 11 BayEUG)
  13. § 12 Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen
  14. § 13 Mobile Sonderpädagogische Dienste
  15. § 14 Förderplan
  16. § 15 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
  17. § 16 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
  18. § 17 Überweisung an eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit einem anderen Förderschwerpunkt, an eine Berufsschule oder an ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  19. § 18 Schulwechsel
  20. § 19 Organisationsformen des Unterrichts
  21. § 20 Klassenbildung
  22. § 21 Klassenstärken und Gruppenbildung
  23. § 22 Zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse
  24. § 23 Unterricht in Wahlfächern, Förderunterricht
  25. § 24 Einsatz von Pflegekräften
  26. § 25 Teilnahme, Beurlaubung, Befreiung
  27. § 26 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
  28. § 27 Stundentafeln und Stundenpläne, Religionsunterricht, Ethikunterricht, Unterrichtszeit
  29. § 28 (aufgehoben)
  30. § 29 Nachweis des Leistungsstandes, Bewertung der Leistung
  31. § 30 Zeugnisse, Bescheinigung
  32. § 31 Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschulpflicht
  33. § 32 Erfolgreicher Hauptschulabschluss
  34. § 33 Mittlerer Schulabschluss
  35. § 34 Beanstandung von Beschlüssen
  36. § 35 Begriffsbestimmung
  37. § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  38. Schlussformel
  39. Anlage Anlage Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 221 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.