Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderberufsschulordnung
BSO-F§ 3 Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung (vgl. Art. 2 BayEUG)
Stand: 25.08.2026
§ 3 BSO gilt entsprechend; dabei sind die Anforderungen des jeweiligen Förderschwerpunktes zu berücksichtigen.